Im Gegensatz zu den Bürgern der DDR waren die Bürger der BRD nicht so stark eingeschränkt. Denn in der BRD wurde schon direkt zu beginn eine Verfassung aufgesetzt, welches die Grundlage für das heutige Grundgesetz bildete. Es beinhaltet früher sowie heute die wichtigsten Menschenrechte und Grundbausteine einer demokratischen Republik. Die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit wird in der BRD groß geschrieben. Hier gibt es keine weiteren Einschränkungen. Jeder darf seine Meinung frei äußern und wird deswegen in keinster Weise verfolgt oder bestraft. Auch die Presse, der Funk und das Fernsehen haben keine Einschränkung. In der BRD wird die Presse- und Meinungsfreiheit mit allen Mitteln gestärkt! In der BRD ist die Polizei nicht berechtigt in Wohnungen einfach einzudringen, es sei denn es besteht ein dringender Tatverdacht. Außerdem herrscht hier ein Postgeheimnis, was so viel bedeutet, wie, dass niemand dazu berechtigt ist (mit Ausnahme des Empfängers) den jeweiligen Brief zu lesen. Auch bei den Wahlen sieht es in der BRD ganz anders aus. Hier darf jeder frei wählen, wen er will. Denn hier wird auch die Wahlfreiheit sehr ernst genommen. Die Regierung will eine faire und frei Wahl. Sie möchte damit erreichen, dass jeder seine eigene Meinung beim wählen mit einbringen kann. Sie möchte eine vom Volk gewählte Regierung aufstellen und auch vom Volk gewählte Staats-Mitglieder integrieren. Die BRD setzt keine Einschränkungen, was die Versammlungsfreiheit betrifft. Man darf sich mit beliebig vielen Menschen überall und jederzeit versammeln. Auch öffentliche Proteste und Initiativen waren erlaubt. Die Religionsfreiheit war auch in der Verfassung der BRD vermerkt. Nur das sie hier auch wirklich gilt. Das heißt, dass jeder frei ist, eine Religion die er möchte, auszuleben. Und damit ist nicht nur der Christentum gemeint. Jede Religion, also vom Islam bis zum Hinduismus, darf ausgelebt werden. |
Siebenzahn |
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Online-ZeitungSiebenzahn |
Die Nachkriegszeit |
20.09.2016 |
Wie man bekanntlich weiß, sind die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit eine der wichtigsten Freiheiten in Deutschland. Jedoch war das nicht immer so. Gerade in der DDR war es schwer seine Meinung zu äußern ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Zwar lautet es in Artikel 27 der DDR, dass man seine Meinung frei äußern dürfe und bestätigte damit auch die Freiheit der Presse, des Funks und des Fernsehens, aber das Strafgesetzbuch stellte „staatsfeindliche Hetze“ und den „Missbrauch der Medien für die bürgerliche Ideologie“ unter Strafe. Am schlimmsten war aber, dass die Geheimpolizei jederzeit einen Einblick in die Wohnung eines jeden Bürgers haben konnte. Außerdem wurde die Post von jedem DDR-Bürger abgefangen und kontrolliert, damit man sie stets unter Kontrolle hatte. Demnach wollte die DDR nicht, dass die Bürger irgendwelche sensiblen Informationen preis geben. Bei den Kommunalwahlen in der DDR am 7.Mai 1989 sieht man am deutlichsten, das die Bürger im Prinzip kein Recht hatten zu wählen. Die Stimmzettel waren so ausgelegt, dass man nicht abstimmen konnte und nichts ankreuzen konnte. Die DDR-Bürger waren sich damals im Unklaren, ob und wie man eine Nein-Stimme abgeben konnte. Somit bestimmt die Regierung in der DDR wer gewählt wird und wer nicht. Die Versammlungsfreiheit spielt für uns Menschen auch eine große Rolle. Mit ihr ist es uns möglich, uns mit beliebig vielen anderen Menschen jederzeit und überall zu versammeln. Auch die DDR befasste sich mit der Versammlungsfreiheit in ihren Grundrechten. So lautet es in Artikel 28.1, dass Versammlungen nur "...im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung..." gestattet waren. Das heißt ungefähr so viel, dass Versammlungen im großen und ganzen verboten waren. Hierbei wird ein Treffen von 6 Personen bereits als Versammlung angesehen. Diese benötigen dann eine polizeiliche Genehmigung. Demnach waren öffentliche Proteste und Initiativen kaum möglich. Somit blieben einem nur geheime Treffen übrig. Wenn man dann aber dabei erwischt wird, droht einem eine sehr hohe Strafe. Die Verfassung umfasste auch ein Gesetz, in dem es die Religionsfreiheit behandelt. Dort heißt es, dass der DDR-Bürger frei ist jede Religion auszuleben. Leider wurde das Gesetz an sich so nicht ausgeführt. Denn wer sich als Christ bekannt gab, hatte schon gewisse Schwierigkeiten, in einem Beruf seiner Wahl tätig zu werden. Die Partei- und Staatsführung versuchte den Einfluss der Kirche mit Hilfe solcher und auch anderer Methoden zurück zu drängen. |
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